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Schwert soll Delinquenten schnell töten. Das Landgericht Sonnenburg sprach zwar die Todesurteile aus, ausführen mußte sie aber der zuständige Henker. Nur er hatte das „Recht“ den Verurteilten das Leben zu nehmen oder sie zu verstümmeln. Für den Bereich des heutigen Bundeslandes Tirol war der Henker von Hall (östlich von Innsbruck) zuständig.

Das bekannteste „Werkzeug“, das der Henker dabei benutzte, war das Richtschwert. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie in RWM-Depesche 13 auf den Seiten 898 bis 903. 

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