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Serbien plante, gemeinsam mit Rumänien gegen das Osmanische Reich vorzugehen. Ein Geschenk sollte das untermauern. Wir holen es ans Licht.

Von Branko Bogdanovic

Die suzeränen, also einer anderen Macht unterstehenden Balkanstaaten – das Fürstentum Serbien, die Wallachei, Moldawien und Montenegro – bewegten sich in den 1860er und 1870er Jahren schrittweise auf eine de-jure-Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich zu. Moldawien und die Wallachei bildeten das Kerngebiet des späteren rumänischen Staates. Insbesondere die serbische Revolution (1804–1815) markiert den Beginn einer Ära, in der auf dem Balkan das nationale Selbstverständnis wuchs. Die Suzeränität Serbiens als Erbmonarchie unter einem eigenen Herrscherhaus der Obrenowitsch wurde 1830 de jure anerkannt. Der Kriegsminister Moldawiens, Alexandru Ioan Cuza (1820-1873) wurde am 17. Januar 1859 zum Prinzen von Moldawien gewählt. Auf Druck der Straße wurde das Ergebnis in Bukarest modifiziert: Cuza wurde am 5. Februar 1859 auch Prinz der Wallachei.

 Cuza gehörte zur traditionsreichen Gruppe der Boyaren, der höchsten Aristokratie in Moldawien. Er war der Sohn des „Ispravnic“, des dortigen Polizeichefs Ioan Cuza und dessen Frau Sultana, die phanariotischer Herkunft war. Der frisch gewählte Prinz vereinigte diese beiden Fürstentümer de facto. Seine Souveränität wurde aber erst am 23. Dezember 1861 durch den nominellen Suzerän, den Sultan des Osmanischen Reiches Abdülaziz, anerkannt. Auch dann noch blieb die Vereinigung der beiden Staaten nur für die Dauer der Herrschaft Cuzas anerkannt. Am 2. Februar 1862 wurden die beiden Fürstentümer offiziell vereinigt und bildeten das vereinigte Fürstentum von Moldawien und der Wallachei. Alexandru Ioan (Cuza) I. war ihr Herrscher. Mit einer neuen Verfassung erhielt der Staat 1866 den Namen Fürstentum Rumänien.

Der serbische Herrscher Mihailo (Michael) III. Obrenowitsch (1823–1868) dachte sich, daß Serbien mit dem vereinigten Fürstentum gemeinsam seine außenpolitischen Pläne besser durchsetzen könne. Mit anderen Worten: Beide Fürstentümer könnten so ihre Unabhängigkeit auch de jure erringen. Der erste Schritt in diese Richtung war, ...

Den vollständigen Artikel finden Sie in RWM-Depesche 11 auf den Seiten 762 bis 765. 

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