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1938 ging die Republik Österreich im Deutschen Reich auf. 1945 erstand sie nach dem Willen der Siegermächte neu. Keine dieser Zäsuren beendete die Dienstzeit der Mannlicher-Gewehre und Stutzenkarabiner. Die einen konnten nicht auf sie verzichten, die anderen durften es nicht.

Von Rupert Reisinger

Der Ständestaat Österreich führte am 1. April 1936 die allgemeine Wehrpflicht ein. Neue Infanteriewaffen fehlten. Aus Polen, der Tschechoslowakei und Italien kaufte der Staat große Mengen Waffen vom Typ M. 95 an, die für Teile der Polizei und Gendarmerie auf die S-Patrone adaptiert wurden. Ebenso erhielt die Exekutive alle gekürzten M. 95 des Österreichischen Bundesheers. Sie mußte dafür wiederum ihre Stutzenkarabiner M. 95 an das Bundesheer abgeben. In welchen Dimensionen man damals in Österreich dachte, belegt die einmalige Bestellung von 30 000 neuen S-Läufen.

Auf die M. 95 kann die Wehrmacht nicht verzichten. Schon die „Sudetendeutsche Legion„ beziehungsweise das „Sudetendeutsche Freikorps„, die das Deutsche Reich unterstützt hatte, erhielten 1938 kurzfristig M. 95-S-Gewehre und Stutzen, daneben allerdings hauptsächlich M. 95 im Kaliber 8 mm×50 R.

Als im März 1938 der eigenständige Staat Österreich von der Landkarte verschwand, endete die Geschichte der M. 95 nicht.

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Den vollständigen Artikel finden Sie in der RWM-Depesche 03 ab Seite 178

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