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Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz wurde am 24. Mai 2011 von der Bundesregierung verabschiedet. Der Bundesrat muß ihr am 8. Juli zustimmen.

Das Forum Waffenrecht (FWR) nimmt hierzu Stellung.

 

 

Die Stellungnahme im Wortlaut:

"In unseren vorangegangenen Veröffentlichungen haben wir Sie darüber informiert, dass wir in den vergangenen, rund eineinhalb Jahren intensiv mit der Formulierung der neuen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz beschäftigt waren.

Nach ausgiebigen Beratungsrunden zwischen dem Bund, den Ländern und den dem FWR  angeschlossenen Verbänden dürfte unser Ziel nun bald erreicht sein. Zu Beginn der vorletzten Woche wurde die neue Verwaltungsvorschrift von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich  unterschrieben, am 24. Mai 2011 im Kabinett beraten und von der Bundesregierung verabschiedet.

Nun gilt es mit der Beratung im Bundesrat am 08. Juli dieses Jahres die letzte Hürde zu nehmen, sodass wir dann noch vor Beginn der Parlamentsferien wieder eine bundesweit geltende, einheitliche Richtlinie zur Auslegung des Waffengesetzes haben dürften.

Sie können die Verwaltungsvorschrift entweder auf unserer Internetseite oder aber auch auf der Internetseite des Deutschen Bundesrates abrufen.

Es liegt in der Natur der Dinge, dass wir nicht mit allen Formulierungen der Verwaltungsvorschrift hundertprozentig einverstanden waren. Trotzdem haben wir uns im Vorstand des FWR einstimmig dafür entschieden, ihr in der jetzigen Fassung zuzustimmen und auf weitere Einsprüche zu verzichten.

Weitere Hürden aufzubauen wäre der Sache letztendlich nicht dienlich gewesen. Uns war primär daran gelegen, dass die Verwaltungsvorschrift noch vor den diesjährigen Parlamentsferien und so noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet und wirksam wird. Würde dies nicht geschehen, wäre eine Verzögerung in die nächste Legislaturperiode, also in die Zeit nach der nächsten Bundestagswahl höchst wahrscheinlich.

Was dies bedeuten könnte, wage ich heute nicht vorauszusagen. Mit Blick auf das Ergebnis der letzten Landtagswahlen und beispielsweise die den legalen Waffenbesitz betreffende Koalitionsvereinbarung der Grün-Roten Regierung in Baden-Württemberg lässt sich allerdings auch ohne Schwarzmalerei nichts Gutes erahnen.

Für heute bleibt mir nur zu hoffen, dass auch die letzte Hürde am 8. Juli 2011 genommen wird und die geleistete Arbeit nicht, wie schon einmal in 2005 passiert, umsonst war.

H. Keusgen