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Die italienische Regierung hat das Waffenrecht vereinfacht. Ein kompliziertes nationales Waffenregister fällt ab dem 1. Januar 2012 fort. 

Das italienische Kabinett beschloß in seinen Sitzungen vom 11. und 12. November 2011 unter anderem das Finanzgesetz ("legge di stabilità") für das Jahr 2012. Für das Waffenrecht bedeutsam ist, daß im Rahmen des Bürokratieabbaus ("Riduzione degli oneri amministrativi per imprese e cittadini") ab dem 1. Januar 2012 der nationale Waffenkatalog fortfällt. In diesem Katalog wurde seit 1975 jedes Waffenmodell aufgenommen. In den Handel gebrachte Waffen müssen bis 31. Dezember 2011 mit der jeweiligen Katalognummer versehen sein.

Der "catalogo nazionale armi" verzeichnet(e) auch Waffen des gleichen Modells unter verschiedenen Nummern, wenn die Kapazität des Magazins abwich. Das Vergabeverfahren für Katalognummern war sehr zeitaufwendig und verzögerte teilweise die Markteinführung neuer Modelle.

Den entsprechenden Gesetzestext finden Sie hier. Relevant ist § 14 Absatz 7.

In RWM-Depesche 05 finden Sie einen FESAC-Bericht über das aktuelle italienische Waffenrecht. Die Ausgabe erscheint Ende November 2011.