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italien-waffenrecht-magazine-kapazitaetDie Republik Italien begrenzt die Kapazität von Magazinen bei Langwaffen auf fünf, bei Kurzwaffen auf 15 Patronen. Seit dem 5. November 2013 dürfen Waffen mit abweichenden Magazinkapazitäten nicht mehr hergestellt, importiert oder verkauft werden.

Diese neue Regelung betrifft alle Waffen, einschließlich der Flinten (s. RWM 05, S. 358). Ausgenommen sind solche Waffen, die als Sportwaffen eingestuft sind und die für Disziplinen verwendet werden, die mehr als fünf beziehungsweise 15 Schuß im Magazin erfordern.

RWM 13 Titel 200italien-waffenrecht-magazine-kapazitaetDie ausführliche Meldung finden Sie im Kaleidoskop von RWM-Depesche 13 auf Seite 931. Bestellen Sie die Ausgabe im RWM-Kiosk. Klicken Sie rechts auf das Logo.