Drucken

Professors Johannes Dietlein sieht in einem Gutachten eine städtische Waffensteuer als rechtswidrig und willkürlich an. Ein unrechtmäßiger Waffenmißbrauch wie in Winnenden ist kein Argument für eine städtische Haushaltsaufbesserung und versteckte Steuererhöhung.


Die vom Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist dieser Auffassung nach rechtswidrig. Professor Johannes Dietlein ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
    Das Gutachten wurde vom Forum Waffenrecht und den Dachverbänden der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) sowie des Handels (VDB) und der Industrie (JSM) in Auftrag gegeben, um die Rechtslage zu klären und Jäger, Sammler und Sportschützen vor einer Besteuerung ihrer Sportgeräte, Jagd- und Sammelwaffen zu beschützen.  

Das Gutachten belegt, daß die Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig, völlig willkürlich und unverhältnismäßig ist. So können Jäger und Schützen ihr Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig nachweisen. Der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt.

Kommunen hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren. Darüber hinaus fehlt für eine kommunale Steuererhebung bereits der örtliche Bezug, da das Waffengesetz nicht vorschreibt, daß die rechtmäßig erworbenen Waffen auch am Wohnort aufbewahrt werden müssen. Mit der gleichen Logik könnten auch Golfschläger oder Angelruten besteuert werden.    gw