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Wappen-Hessen-waffengesetz-kosten-verordnungDas Bundesland Hessen hat in seinem Gesetz- und Verordnungsblatt vom 26. Juni 2013 das aktuelle Verwaltungskostenverzeichnis veröffentlicht. Betroffen hiervon sind auch Handlungen nach dem Waffengesetz.

Wer bisher eine Waffe in seine Besitzkarte ein- oder austragen ließ, zahlte die Kosten, die noch mit dem Bundeswaffengesetz geregelt worden waren. Das deutsche Bundesland Hessen hat nun an deren Stelle die Kosten durch eine eigene Verordnung geregelt. Kostete der Eintrag einer Waffe bisher 12,78 Euro (25,00 DM), müssen jetzt 15,00 Euro dafür gezahlt werden.

verkehrszeichen haltDas Verwaltungsgericht Trier hat in einem Urteil vom 19. Juni 2013 entschieden, daß eine Waffenbesitzkarte widerrufen werden kann, wenn der Inhaber der Erlaubnis gegen die gesetzliche Aufbewahrungsvorschrift verstößt.

Bei einer Vor-Ort-Kontrolle befanden sich bei einem Jäger zwei Kurzwaffen in einem nicht gesetzeskonformen Innenbehältnis und eine geladene Pistole unter der Matratze. Die zuständige Behörde hatte daraufhin die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen, da der Eigentümer im Sinn des Waffengesetzes unzuverlässig sei.

logo-big-game-rifle-shootDer informelle Schießwettbewerb „International Big Game Rifle shoot“ findet alle zwei Jahre statt. 2014 ist es in Melbourne, Australien, wieder so weit. Termin ist der 6. September 2014, Austragungsort der SSAA-Schießstand Little River in der Nähe von Melbourne.

Die Veranstaltung wird vom Big Game Rifle Club of Victoria (BGRC) ausgerichtet und von der Sporting Shooters Association of Australia (SSAA) unterstützt. Im Rahmen des Wettbewerbs werden fünf Szenarien durchgeschossen, bei denen zumindest eines im südlichen Afrika beheimatet sein wird. Auch werden hier Doppelbüchsen zum Einsatz kommen. Einzelheiten werden noch bekanntgegeben.

Wenn Sie sich für diesen Wettbewerb interessieren, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir geben Ihnen gerne weitere deutschsprachige Informationen.

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Serbien plante, gemeinsam mit Rumänien gegen das Osmanische Reich vorzugehen. Ein Geschenk sollte das untermauern. Wir holen es ans Licht.

Von Branko Bogdanovic

Die suzeränen, also einer anderen Macht unterstehenden Balkanstaaten – das Fürstentum Serbien, die Wallachei, Moldawien und Montenegro – bewegten sich in den 1860er und 1870er Jahren schrittweise auf eine de-jure-Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich zu. Moldawien und die Wallachei bildeten das Kerngebiet des späteren rumänischen Staates. Insbesondere die serbische Revolution (1804–1815) markiert den Beginn einer Ära, in der auf dem Balkan das nationale Selbstverständnis wuchs. Die Suzeränität Serbiens als Erbmonarchie unter einem eigenen Herrscherhaus der Obrenowitsch wurde 1830 de jure anerkannt. Der Kriegsminister Moldawiens, Alexandru Ioan Cuza (1820-1873) wurde am 17. Januar 1859 zum Prinzen von Moldawien gewählt. Auf Druck der Straße wurde das Ergebnis in Bukarest modifiziert: Cuza wurde am 5. Februar 1859 auch Prinz der Wallachei.

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Das hat tatsächlich die Welt noch nicht gesehen. Erstmals zeigen wir Bilder montenegrinischer Gewehre. Diese Waffen sind auf viele Sammlungen verstreut. Ein Teil liegt im Magazin des Museums in Tula in Rußland. Einen anderen verwahrt das Militärmuseum in der serbischen Hauptstadt Belgrad. Ein weiterer Teil liegt in Cetinje in Montenegro.

von Branko Bogdanovic

Mitte des 19. Jahrhunderts verfügte das Fürstentum Montenegro über keinerlei Mittel für den Umbau oder den Ankauf von Hinterladungsgewehren. Um an Mittel für die Modernisierung der Armee zu gelangen reiste Ende 1868 Prinz Nikola Petrovic nach Wien, Berlin und St. Petersburg. Dort traf er Ende Dezember 1868 ein und blieb bis zum 10. Februar 1869. Genau in dieser Zeitspanne arbeiteten in Rußland die Kommissionen von kaiserlicher Marine und Heer an der Auswahl des neuen russischen Hinterladungsgewehrs (s. RWM 09, S. 608ff.).

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Paul von Mauser zog in seinem langen Berufsleben an der Spitze der Waffenfabrik Mauser eine ganze Reihe wichtiger Aufträge an Land. In seinem Archiv haben wir Briefe gefunden, die einen der wichtigsten Verträge zeigen. Lesen sie, warum die große Mauser-Pistole C 96 dann doch nicht an Mexiko geliefert wurde.

Von Mauro Baudino und Gerben van Vlimmeren

Einige der Verträge, die Paul von Mauser für seine Waffenfabrik akquirierte, wurden nicht erfüllt. In den meisten Fällen lag das an turbulenten innenpolitischen Lagen in den Bestimmungsländern. Einer der interessantesten Fälle ist der Mexiko-Kontrakt.

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Die Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen sollte Steyr den Weg zurück auf die internationalen Rüstungsmärkte ebnen. Nach einem kurzen dänischen Zwischenspiel wurde die Zusammenarbeit mit der Schweiz zum großen Durchbruch – die Steyr-Solothurn Waffen AG vermarktete Erzeugnisse aus Solothurn wie Steyr gleichermaßen.

Von Rupert Reisinger

Das Jahr 1929 war ein entscheidendes Jahr für die Waffenproduktion der Steyr Werke AG. Zunächst gründete die Firma gemeinsam mit dem Dansk Rekylrifles Syndikat in Koppenhagen die Firma „Skandinovisk Yaaben og Amunnition-Compagni“. Allerdings liquidierte Steyr die Beteiligung bereits 1930 wieder.

Mit einer anderen Firma sollte Steyr aber über Jahre hinaus erfolgreich zusammenarbeiten: Solothurn. Bereits am 27. Juni 1929 hatte die Firma Steyr mit dieser die Zusammenarbeit begonnen.  ...

Den vollständigen Artikel finden Sie in RWM-Depesche 11 auf den Seiten 742 bis 751. 

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Die Geschichte deutscher Waffen in Argentinien war mit den Ersten Weltkrieg nicht beendet. Das Land nutzte seine deutschen Gewehre über Jahrzehnte weiter. Präzise Waffen baute man zu Zielfernrohrgewehren aus. Die Bemühungen zur Errichtung einer eigenen Gewehrfabrik hingegen schleppten sich über Jahrzehnte hin.

Von Gerhard Ortmeier M.A.

Das Modell 1909 als Scharfschützenwaffe – zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren die argentinischen Militärs so weitsichtig, daß sie die Bedeutung des präzisen Schusses mit einem Zielfernrohrgewehr im Gefecht erkannten. Bereits 1903 wurde eine Kommission gebildet, die sich mit der Frage der Beschaffung eines ZF-Gewehres befaßte. Wie bereits in RWM 10 erwähnt, hatte man 1913 in Frankreich von der Firma Société d’Optique et de Mécanique 500 Zielfernrohre erworben. Neben dem Gewehr M 1891 wurden später die Pionierkarabiner und Reiterkarabiner M 1909 mit dieser Zielhilfe bestückt. 1926 nahm man die Zielfernrohre von den M 1891 ab und montierte sie am Pionier-Karabiner M 1909. Das 3×30-Glas wurde auch bei dem M 1909 an der linken Seite befestigt. Die mit dem SOM-Glas ausgestattete Waffe hieß Modell 1909/13.

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Neu in unserem Angebot:

Lander, Udo & Brucksch, Hans-Dieter: Ordonnanzpistolen und -karabiner der sächsischen Kavallerie vom 16. Jahrhundert bis 1888 (Wehrtechnik und wissenschaftliche Waffenkunde, Band 18).

382 Seiten, über zahlreiche Farbbilder und SW-Fotos, gebunden, Format: Höhe 27,5 x Breite 22 cm. Preis: 49,00 Euro

Klicken Sie einfach auf den Buchtitel, um in den RWM-Kiosk zu gelangen.


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Nach dem Waffenstillstand im November 1918 mußte die ŒWG von heute auf morgen die Fertigung einstellen. Deutschösterreich konnte wenige Waffen abnehmen, die Republik Österreich dann auch nicht viel mehr. Zivile Waffen und Erzeugnisse hielten das Unternehmen über Wasser.

Von Rupert Reisinger

Die Beendigung der Feindseligkeiten im Rahmen des 1. Weltkriegs und der damit verbundenen Stornierungen der laufenden Waffenbestellungen, traf die Österreichische Waffenfabrik Gesellschaft in Steyr im Zustand höchster Produktivität. Zwar war seit dem durch die Kohlennot bewirkten Fast-Stillstand der Fabrikation (November 1917 bis Frühjahr 1918) die Zahl der Mitarbeiter stark rückläufig (1917 Höchststand mit 13 654 Personen), betrug aber immer noch ungefähr 8500 Personen. Im Jahr 1917 und 1918 waren noch umfangreiche Bestellungen eingetroffen und bis in die letzten Wochen der Monarchie war seitens des Armee-Oberkommandos dem Unternehmen zur Pflicht gemacht worden, mit allen Mitteln auf eine Steigerung der Waffenproduktion und da insbesondere von Maschinengewehren hinzuwirken. All diese Bestellungen aus dem Jahre 1917 und 1918 hatten zur Folge, daß sich im Oktober 1918 riesige Mengen von Bestandteilen für Gewehre, Stutzenkarabiner, MGs und Pistolen in den Lagern der Waffenfabrik Steyr befanden. Um nicht noch mehr Waffenbestandteile zu produzieren, die dann vielleicht niemand mehr brauchen würde, war die Führung der Waffenfabrik sehr bemüht, im Kriegsministerium durchzusetzen, daß die „Stornierungskommission“ so bald als möglich in der Waffenfabrik Steyr ihre Tätigkeit aufnahm. Die 7. Abteilung des Kriegsministeriums konnte auch wirklich erreichen, daß die Kommission schon Mitte Oktober 1918 mit ihrer Arbeit begann und diese bis am 21. Oktober 1918 beendete, was noch vor Ende des Krieges und dem Beginn der Demobilisierung war.

Von der Stornierung betroffen waren Aufträge auf Gewehre und Maschinengewehre, Pistolen, Bestandteile und Werkzeuge im Betrag von rund 39 Millionen Kronen. Bereits in vorgeschrittenem Verarbeitungszustand waren Waffen und Bestandteile im Gesamtwert von etwa 83 Millionen Kronen. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie in RWM-Depesche 11 ab Seite 730. 

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