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logo die grnen 200Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ hat im Deutschen Bundestag mit Bundestagsdrucksache 18/9674 eine Antrag eingebracht, in dem sie „Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit“ suggeriert. Bei einer Anhörung des Innenausschusses zu diesem Thema äußerten sich Sachverständige aber gegenteilig.

So erklärte Hans-Herbert Keusgen (Forum Waffenrecht) bei der Anhörung am 28. November 2016, daß „von den von ihm vertretenen rund 2,5 Millionen Sportschützen, Jägern und Sammlern grundsätzlich keine Gefahr für die innere Sicherheit ausgehe. Einzel- und insbesondere Beziehungstaten könnten auch mit einem noch so strengen Waffenrecht nicht verhindert werden“.

Hans-Jürgen Marker von der Gewerkschaft der Polizei erklärte, er respektiere die Belange der Sportschützen und Jäger, die sich aber in einem strengen Rahmen bewegen müßten, und plädiere für ein restriktives Waffenrecht", bei dem jedoch nicht „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“ werden solle.

Andere Referenten wiederholten die These, daß jede Waffe eine Waffe zuviel sei, die Verfügbarkeit von Waffen eine Tatausübung begünstige usw.

Der von Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion eingebrachte Antrag sieht unter anderem ein weitgehendes Verbot von Selbstladewaffen im Privatbesitz vor, zudem die Berücksichtigung einer „besondere(n) Missbrauchsgefahr (...), die aus der gleichzeitigen Verfügbarkeit von schussfähigen Waffen und Munition in Privathaushalten resultiert“, ein EU-weites „Kontrollsystem (...), worüber die physische, kognitive und psychologische Eignung für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen sichergestellt wird“ und daß „ein zentrales Register in allen EU-Mitgliedstaaten eingerichtet wird, in welchem alle essentiellen Bestandteile von Schusswaffen einschließlich Munitionsverpackungen geführt werden“.

Den Text der Bundestagsdrucksache 18/9674 finden Sie hier

Die „Grünen“ zeigen damit wieder einmal, wie eine von ihnen geforderte „offene Gesellschaft“ aussehen könnte, die von „Vielfalt und Respekt lebt, anstatt Angst zu machen“: Staatlich mit großem Verwaltungsaufwand bis ins letzte Detail reguliert, der „souveräne“ Bürger drangsaliert, bevormundet und entwaffnet.

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