RWM-Depesche.de

logo die grnen 200Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ hat im Deutschen Bundestag mit Bundestagsdrucksache 18/9674 eine Antrag eingebracht, in dem sie „Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit“ suggeriert. Bei einer Anhörung des Innenausschusses zu diesem Thema äußerten sich Sachverständige aber gegenteilig.

So erklärte Hans-Herbert Keusgen (Forum Waffenrecht) bei der Anhörung am 28. November 2016, daß „von den von ihm vertretenen rund 2,5 Millionen Sportschützen, Jägern und Sammlern grundsätzlich keine Gefahr für die innere Sicherheit ausgehe. Einzel- und insbesondere Beziehungstaten könnten auch mit einem noch so strengen Waffenrecht nicht verhindert werden“.

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proTELL trauert um seinen Vize-Präsidenten Dr. phil. Hermann Suter

Traurig und in schmerzlicher Pflicht teilen wir mit, dass unser sehr geschätzter Vize-Präsident Dr. phil. Hermann Suter im Alter von 75 Jahren an den Folgen einer heimtückischen Krankheit verstorben ist. Die Beerdigung hat am 7. Juli im engsten Familienkreis stattgefunden.

Mit Dr. Hermann Suter haben wir einen engagierten Mitkämpfer, einen verlässlichen Kollegen, einen hilfsbereiten Kameraden und einen engagierten Kämpfer für den Erhalt von Demokratie, Freiheit und Unabhängigkeit unseres Landes verloren. Seine staatspolitisch unbeirrbare, beharrliche Haltung trug wesentlich an den Erhalt eines freiheitlichen, liberalen Waffenrechts von proTELL bei. Er hinterlässt eine sehr grosse Lücke.

Gerne halten wir seine grossen Leistungen sowie seine charismatische, dezidierte, engagierte und humorvolle Persönlichkeit in dankbarer Erinnerung. Seine Leistungen für unsere Gesellschaft in unserem Kampf für den Erhalt eines freiheitlichen Waffenrechts bleiben uns erhalten.

In respektvoller Trauer
Willy Pfund, alt Nationalrat
Präsident proTELL

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(rwm) Das deutsche Bundesministerium des Innern (BMI) stellt mit einem Schreiben vom 6. Februar 2015 klar, daß Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Genehmigung „nicht nach Richtlinie 2008/43/EG gekennzeichneter Explosivstoffe" nach dem 5. April 2015 weiter besitzen, aber vorerst nicht weiter verarbeiten dürfen.

rwm-depesche DJV logoWissensbasierter Weg statt Panikmache - Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert unter diesem Motto eine Versachlichung der Diskussion um den rechtmäßigen privaten Waffenbesitz.

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Die internationale Sammlervereinigung Foundation for European Societies of Arms Collectors (FESAC) wählte im Juni 2014 ihren neuen Vorstand. Das Treffen fand in diesem Jahr in Finnland statt und wurde von einem anspruchsvollen Rahmenprogramm begleitet.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat das Bundeslagebild 2012 veröffentlicht. Es soll Entscheidungsträgern in der Politik in gedrängter Form zeigen, welche Rolle Waffengebrauch in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) spielt. Legaler Waffenbesitz taucht hier so gut wie nicht auf.

Zentrale Aussage des Bundeslagebilds ist, daß Straftaten, bei denen Schußwaffen verwendet wurden, lediglich rund 0,2 % der in der PKS erfaßten Fälle ausmachen. Wörtlich: "Das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial ist daher als eher gering zu bewerten".

Im Gegensatz zu der hochgeputschten öffentlichen - und von den Medien geschürten - Angst sind die Fallzahlen weiterhin rückläufig. Der Anteil der legal besessenen Schußwaffen entspricht in etwa den niedrigen Zahlen des Jahres 2011, die Mißbrauchsquote bewegt sich im Promillebereich.

Das Bundeslagebild Waffenkriminalität ist als Pdf-Datei auf der Netzseite des Bundeskriminalamtes hinterlegt.


Frankreich_Wappen_200Seit dem 6. September 2013 ist in Frankreich eine große Zahl historischer Waffen aus der Zeit vor 1900 vollkommen frei zu erwerben.

Ordonnanzgewehre für jedermann. Waffen, die vor 1900 konstruiert wurden, sind – unabhängig vom Baujahr – seit diesem Tag in Frankreich frei. Bisher galt die Jahreszahl 1870 als Grenze. Auch Waffen, die nach 1900 konstruiert wurden, können freigegeben werden, wenn sie kulturhistorisch bedeutsam sind. ...

Auch in anderen Bereichen wurde das Waffengesetz erheblich zugunsten des gesetzestreuen Bürgers vereinfacht. Die Änderungen sind für die bundesdeutsche Waffenrechtsdebatte von großer Bedeutung. Es handelt sich schließlich nicht um die Wunschvorstellung einer einzelnen Kommissarin, sondern um geltendes Recht in einem Flächsenstaat der Europäischen Union.

RWM 13 Titel 200italien-waffenrecht-magazine-kapazitaetDie ausführliche Meldung zum neuen französischen Waffenrecht finden Sie im Kaleidoskop von RWM-Depesche 13 auf Seite 932. Bestellen Sie die Ausgabe im RWM-Kiosk. Klicken Sie rechts auf das Logo.


italien-waffenrecht-magazine-kapazitaetDie Republik Italien begrenzt die Kapazität von Magazinen bei Langwaffen auf fünf, bei Kurzwaffen auf 15 Patronen. Seit dem 5. November 2013 dürfen Waffen mit abweichenden Magazinkapazitäten nicht mehr hergestellt, importiert oder verkauft werden.

Diese neue Regelung betrifft alle Waffen, einschließlich der Flinten (s. RWM 05, S. 358). Ausgenommen sind solche Waffen, die als Sportwaffen eingestuft sind und die für Disziplinen verwendet werden, die mehr als fünf beziehungsweise 15 Schuß im Magazin erfordern.

RWM 13 Titel 200italien-waffenrecht-magazine-kapazitaetDie ausführliche Meldung finden Sie im Kaleidoskop von RWM-Depesche 13 auf Seite 931. Bestellen Sie die Ausgabe im RWM-Kiosk. Klicken Sie rechts auf das Logo.


rwm-12-nwr-nationales-waffenregister-brd-bundesrepublik-deutschland-waffenrecht-waffengesetz-gun-control-wirkungslos-fehler

„Big Data“ steht in der digitalen Welt für die sachgerechte Analyse großer Daten(an)sammlungen, die richtig ausgewertet dem entsprechenden Unternehmen im Wettbewerb Nutzen bringen können. Doch Analysten, die damit umgehen können, sind rar. Sie müssen – am besten in Echtzeit – diese Daten analysieren, dazu die Spreu vom Weizen trennen und mit technischen Mitteln feststellen, wie sich Menschen individuell verhalten könnten.

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt seit dem 1. Januar 2013 mit dem Nationalen Waffenregister (NWR) ebenfalls über „Big Data“. Das NWR soll für die Innere Sicherheit großen Nutzen bringen – doch das System erwies sich schnell als fehlerträchtig und schwer zu beherrschen. Schnelle und vor allem sichere Informationen dürfte es nicht bringen, wenn man Berichten aus dem Behördenalltag folgt.

Datensätze sind falsch eingepflegt. Die „Macher“ des NWR haben große Mühe darauf verwandt, Synonyme und falsche Begrifflichkeiten möglichst auszumerzen. Diese engagierte Arbeit ist zu loben. Dem stehen aber Daten gegenüber, ...

Den vollständigen Artikel finden Sie in RWM-Depesche 12 auf der Seite 862. 

Die RWM-Depesche 12 können Sie im RWM-Kiosk online bestellen.


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logo die grnen 200Die Partei Bündnis 90 / die Grünen fordert in ihrem Wahlprogramm ein Verbot von Schußwaffen in Privathaushalten.

Das 337 Seiten umfassende Wahlprogramm der Partei sieht unter dem Programmpunkt "Sicherheit in den Dienst der Freiheit stellen" auf Seite 221 vor:

"Kriminalitätsbekämpfung ist Sache der Polizei, nicht des Militärs. Den Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnen wir ab. Tatsächliche Sicherheitslücken wollen wir konsequent schließen, zum Beispiel durch ein schärferes Waffenrecht. Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der der Grundsatz gilt: Öffentliche Räume und private Wohnungen sind waffenfrei. Einsatzbereite funktionsfähige scharfe Schusswaffen wollen wir nur noch in zwingenden Ausnahmefällen (z. B. PolizeibeamtInnen) in privaten Haushalten zulassen. Wir setzen uns für ein Verbot großkalibriger Faustfeuerwaffen als Sportwaffen und für die Begrenzung von Waffen- und Munitionsbesitz ein. Auch für hohe Standards bei der Luftfrachtkontrolle treten wir ein. Hier darf nicht an der Sicherheit von Passagieren und Besatzungen gespart werden".

Verbot = Freiheit ...