In den vergangenen Jahren kamen einige interessante Waffen auf den zivilen Markt, die bisher unerreichbar schienen. Das technisch interessante tschechoslowakische vz. 58 wird jetzt von einem ostmährischen Hersteller als zivile Selbstladebüchse neu gefertigt. Lesen Sie, was diese Waffe bietet.
Von Dr. Elmar Heinz
Wissen Sie“, sagte mein Gesprächspartner Jan mit seinem angenehm böhmisch gefärbten Deutsch, „wir hatten in Nordmähren eine Sargfabrik“. Das war die einfache Antwort auf eine komplexe Frage. Das Gespräch drehte sich vor ein paar Jahren auf der Fachmesse IWA darum, woher die Tschechoslowakei das Material für Handschutz und Kolben seiner Sturmgewehre vz. 58 bezogen hatte. Nun war alles klar: die Holzspäne im gepreßten Phenolharz kamen aus einer Sargfabrik – in der sozialistischen Planwirtschaft war Platz für diese skurile Kombination.
Als wir dieses Gespräch führten, war das von Jiři Čermák konstruierte vz. 58 eine interessante, aber unerreichbare Konstruktion. Verfügbar war sie höchstens als unbrauchbare Dekowaffe, bei der alle beweglichen Teile festgeschweißt waren; das konnte nur rudimentär Aufschluß über ihre Funktion geben. Jetzt gibt es brauchbare vz. 58. Czech Small Arms (CSA) fertigt im ostmährischen Jablunka das interessante Modell als zivilen Halbautomaten neu, Waffen Schumacher verkauft es seit der IWA 2013 in Deutschland. Interessant ist die Waffe aus zwei Gründen: Das Ursprungsmodell war zum einen ein tschechoslowakischer Gegenentwurf zum sowjetischen Automaten Kalaschnikow (AK). Zum anderen vereint es Verschluß- und Antriebskomponenten verschiedener Modelle, die jetzt in Funktion beobachtet werden können.
Die vorliegenden Waffen. Zur Verfügung standen die beiden Standardausführungen im Kaliber 7,62 mm×39 mit festem Schaft (vz. 58P, Nummer 209) und mit seitlichem Klappschaft (vz. 58V, Nummer 218). Beide Ausführungen sind ...
Den vollständigen Artikel finden Sie in RWM-Depesche 13 auf den Seiten 926 bis 931.
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Rechtssicherheit: Das deutsche Bundeskriminalamt hat in einem Feststellungsbescheid vom 13. Januar 2014 die Ausführung im Kaliber .223 Rem. (5,56 mm×45) und am 14. Februar 2014 auch die Ausführung im Kaliber 7,62 mm×39 als zivile Waffen eingestuft, die für Schießsport und Jagd verwendet werden können. Die Bescheide finden Sie als pdf-Dateien, wenn Sie auf die Kaliberangaben klicken.