Der deutsche Bundesrat hat in seiner 889. Sitzung am 4. November 2011 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) beschlossen.
Der Entwurf vom 27. Mai 2011 wurde in wenigen Punkten noch einmal geändert. Mit der Verabschiedung der Verwaltungsvorschrift steht nun eine bundeseinheitliche Auslegung des Waffengesetzes zur Verfügung. Der Beschlußfassung ging ein längeres Tauziehen um einige Formulierungen voran. Das Land Baden-Württemberg hat angekündigt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eigene ergänzende Regelungen zu erarbeiten.
Den Beschluß des Bundesrates mit den Änderungen finden Sie hier.
Den ursprünglichen Text finden Sie hier.
Das Sitzungsprotokoll hat der Bundesrat hier bereitgestellt.
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