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Wappen-Hessen-waffengesetz-kosten-verordnungDas Bundesland Hessen hat in seinem Gesetz- und Verordnungsblatt vom 26. Juni 2013 das aktuelle Verwaltungskostenverzeichnis veröffentlicht. Betroffen hiervon sind auch Handlungen nach dem Waffengesetz.

Wer bisher eine Waffe in seine Besitzkarte ein- oder austragen ließ, zahlte die Kosten, die noch mit dem Bundeswaffengesetz geregelt worden waren. Das deutsche Bundesland Hessen hat nun an deren Stelle die Kosten durch eine eigene Verordnung geregelt. Kostete der Eintrag einer Waffe bisher 12,78 Euro (25,00 DM), müssen jetzt 15,00 Euro dafür gezahlt werden.

Das hessische Verwaltungskostenverzeichnis finden Sie im  Gesetz- und Verordnungsblatt vom 26. Juni 2013 ab Seite 413 (Seite 5 der Pdf-Datei). Die Kosten zum Waffenrecht sind unter Ziffer 7 ab Seite 425 (Seite 17 der Pdf-Datei).