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Der Sturm auf die Düppeler Schanze im April 1864 ist noch heute „das“ Ereignis dieses Krieges, bei dem Österreicher und Preußen gemeinsam gegen Dänen kämpften. Doch das ist im Rückblick zu stark vereinfacht. Der Konflikt war eigentlich ein innerdeutscher, seine Wirkung aber europäisch.

Von Dr. Elmar Heinz

Was heute als Kampf zwischen Österreich, Preußen und Dänemark wahrgenommen wird, war 1864 eine rein innerdeutsche Angelegenheit. Alle drei Mächte waren Mitglieder des Deutschen Bundes, der dänische König als Herzog von Holstein und Lauenburg. Daß „ausländische“ Staaten in Deutschland „Mitglied“ sein konnten, hatte eine jahrhundertelange Tradition. Bereits im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation lagen die Territorien einzelner Reichsstände ganz oder teilweise außerhalb des Reichsgebiets. Im Deutschen Bund war dies ebenso, bei Dänemark und Preußen wie Österreich, der König von Hannover war lange auch König von England. Damit hatten diese Mächte Eingriffsmöglichkeiten in die innerdeutschen Belange – eine Spätfolge des Westfälischen Friedens von 1648.

Dänemark war durch die beiden Londoner Protokolle von 1850 und 1852 als Gesamtstaat garantiert. Schleswig war dänisches Lehen, die Herzogtümer Holstein und Lauenburg in Personalunion mit Dänemark verbundene Teile des Deutschen Bundes.

Am 20. Oktober 1855 führte Dänemark eine Verfassung für den Gesamtstaat einschließlich der Elbherzogtümer ein. Der Deutsche Bund beschloß am 12. August 1858 die Bundesexekution gegen den Herzog von Holstein. Sie ermöglichte die Besetzung des Staatsgebiets, die Absetzung des Fürsten und die Durchsetzung von Bundesrecht gegen eine Verfassung. Dänemark hob am 6. November die Gesamtverfassung wieder auf. Die Bundesexekution wurde daraufhin am 23. Dezember 1858 ausgesetzt. Dänemark versteifte sich dann aber auf eine Einverleibung Schleswigs, die Eiderstaatspolitik. Das Verfahren zur Bundesexekution wurde am 7. Februar 1861 wieder aufgenommen. Dänemark verfolgte nun eine offensive Politik, wohl darauf hoffend, daß eine Einigung im Deutschen Bund zu seinen Ungunsten nicht zustande komme. Es lehnte britische Vermittlungsversuche ab und begann am 30. März 1863 mit der verfassungsrechtlichen Trennung Schleswigs und Holsteins. Der Fürstentag in Frankfurt am Main beriet deshalb vom 17. August bis zum 1. September über die Bundesexekution gegen Dänemark. Am 1. Oktober beschloß der Bundestag die Durchführung des Bundesexekutionsverfahrens. Der dänische Reichsrat verabschiedete hiervon unbeeindruckt am 13. November eine Verfassung, die Schleswig mit Dänemark vereinte. Dies führte dazu, daß zwei Personen die Herzogstitel für sich beanspruchten: Am 16. November erklärte sich Prinz Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg als Christian IX. zum König von Dänemark sowie Herzog von Schleswig, Holstein und Lauenburg. Am 17. November erklärte sich Prinz Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg als Friedrich VIII. zum Herzog der drei Herzogtümer; diesen „Augustenburger“ unterstützten liberale und nationale Kreise im Deutschen Bund.

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Den vollständigen Artikel finden Sie in RWM-Depesche 14 auf den Seiten 946 bis 951. 

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