In den zahlreichen Nachlässen, die derzeit auf den Markt kommen, befindet sich auch viel Munition. Was Händler oft achtlos in die Ecke werfen, ist ein eigenständiges Sammelgebiet.
Von Dr. Elmar Heinz
Wer als Erbnehmer das Eigentum an einer Waffensammlung erwirbt, kann sich diese auf die eigene Waffenbesitzkarte übertragen lassen – sofern vorhanden. Mit den oft angebrochenen und kleinteiligen Munitionsbeständen, die zu solchen Erbmassen gehören, sieht es etwas anders aus. Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz“ (WaffVwV) stellt klar, daß eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 3 des Waffengesetzes nur zu erteilen ist, wenn der Erbnehmer selbst bereits eine waffenrechtliche Genehmigung hat. Ist das nicht der Fall, ist die Munition einem Berechtigten zu überlassen.
Für Händler wiederum sind solche Sammelsurien Ballast. Sie enthalten in der Regel zu viele kleine Mengen, angebrochene Schachteln, manchmal zusammengeschüttete Bestände verschiedener Kaliber und Hersteller. Im Idealfall finden sie größere Posten an gängigen Ordonnanz- oder Schrotpatronen, die sich für sie noch mit Gewinn verkaufen lassen. Übrig bleibt viel „Kleinzeugs“ – das Eldorado für Patronensammler und solche, die es werden wollen.
Auch die Verpackung ist manchmal so, daß man daraus schon ein eigenes Sammelgebiet machen könnte: Man findet alte Zigarren- und Zigarettenkisten, deren bundes- oder reichsdeutsche Banderolen Preise zeigen, die die Tränen in die Augen schießen lassen. Manche Behältnisse sind mit Seide ausgeschlagen, andere nur Kunststoffschrott. Wesentlicher aber sind die Inhalte. Wer sich die Mühe macht, solche Kleinbestände systematisch zu durchforsten, der kann dort Schätzchen finden. Denn oft sind die Reste in den Schachteln schon so alt, daß sie sammlerwürdig sind.
Rechtliche Voraussetzung. Der Erwerb von Munition ist ...
Den vollständigen Artikel finden Sie in RWM-Depesche 04 auf den Seiten 282 bis 289.
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Von Leonardo M. Antaris
Übersetzung: Albrecht Simon
Der chinesische Markt hatte nach dem Ersten Weltkrieg spanische Kopien der langen Mauser-Pistole C 96 begierig aufgesaugt (vgl. RWM 03, S. 202ff.). Die Hersteller im spanischen Baskenland fertigten vor allem Pistolen mit der Möglichkeit, vollautomatisch zu schießen. Das war nicht sinnvoll, aber verkaufsfördernd.
Der nächste Schritt war, die Munitionskapazität der Pistolen zu erhöhen; Beístegui und Astra führten 20-Schuß-Pistolen ein. Anders als bei der Mauser, deren 20-Schuß-Griffstück aus einem Stück geschmiedet wurde, setzten Beístegui und Astra 10-Schuß-Verlängerungen per Schwalbenschwanz an das Standardgriffstück an. Gleichzeitig wurden nach dem Motto „größer ist besser“ die Läufe von 140 mm auf 180 mm verlängert. Eine Anzeige aus der Zeit läßt vermuten, daß zunächst Beístegui die 20-Schuß-Möglichkeit beim Modell H und später beim Modell MM 31 angeboten hat. Astra folgte jedoch auf dem Fuße und benannte ihre 20-Schuß-Pistole M 902.
Um diese riesigen Pistolen unterzubringen, gab es erhebliche Änderungen am Anschlagschaft.