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Anfang der 1880er Jahre neigte sich die Zeit der Einzellader-Infanteriegewehre dem Ende zu. Eindeutig ging der Trend zu feuerstarken Mehrlade-Repetiergewehren, bald ausschließlich für relativ kleinkalibrige, rauchschwache Patronen. Schnell bestimmten zwei Namen international die Szene. Neben dem Deutschen Paul Mauser galt der österreichische Ingenieur Ferdinand Mannlicher als führender Kopf auf dem Gebiet der militärischen Repetiergewehre.

Von Gerhard Ortmeier M.A.

Ferdinand Mannlicher, der erst später zum Ritter von Mannlicher ernannt wurde, kam aus dem Eisenbahnwesen. Das war im 19. Jahrhundert eine der wichtigsten Zukunftsbranchen, der Hort der Hochtechnologie und der innovativsten Konstrukteure, wie es heute die Luft- und Raumfahrtindustrie sind. 1876 wurde auf der Weltausstellung in Philadelphia Mannlichers Interesse an moderner Waffentechnik geweckt. Schon am 14. Februar 1878 reichte er seine erste Patentschrift für ein Mehrlade-Repetiergewehr ein. Im selben Jahr wurde er von der damals schon bekannten Oesterreichischen Waffenfabriks-Gesellschaft (ŒWG) in Steyr angestellt. 1880 konstruierte Mannlicher fünf Mehrladegewehre mit unterschiedlichen Verschlußsystemen. Diese wiesen zeitgemäß Vorder- oder Hinterschaft-Röhrenmagazine oder auch recht sperrige Ansteckmagazine auf.

Mannlichers Meilensteine. 1885 begann für Mannlicher der große Durchbruch. Er patentierte sein erstes Gewehr mit „Geradezug-Verschlußsystem und Paketladung„. Dies wurde offiziell als „11 mm Repetiergewehr M. 85„ bezeichnet und war der Ausgangspunkt einer ganzen Reihe erfolgreicher Militärgewehre Mannlichers. Am 21. März 1885 wurde es probeweise bei den Streitkräften der Habsburger-Monarchie eingeführt. Die ŒWG wurde in einem Vertrag vom 23. Juni 1885 mit der Herstellung von 5500 M. 85 beauftragt.

Die neue Waffe verfügte über einen Geradezug-Kolbenverschluß, der mit Hilfe eines unten angebrachten Fallriegels einseitig verriegelte. Ähnlich gestaltet ist interessanterweise die Verriegelung beim automatischen FN FAL, das ab den 1950er Jahren in Österreich als StG 58 geführt wurde.

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Den vollständigen Artikel finden Sie in der RWM-Depesche 03 ab Seite 158

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