Die Stadt Stuttgart wird keine Steuer auf legal besessene Schußwaffen erheben.Die Entscheidung beruht auf datenschutzrechlichen und finanziellen Erwägungen. Das Ordnungsamt darf nicht einfach sensible Daten an die Kämmerei der Stadt weitergeben. Außerdem stehen den erwarteten Einnahmen zu große Kosten gegenüber. Nicht alle registrierten Waffen können besteuert werden, da beispielsweise Jägern ein Freikontingent von zehn Waffen zugestanden werden müsse. |
Außerdem erwartet die Stadt eine Flut von Prozessen gegen eine solche Steuer, bei denen die Stadt zu Unrecht erhobene Beträge zurückzahlen müssen würde.
Das Forum Waffenrecht hatte gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Dachverbänden von
Jägern (DJV), Sportschützen (DSB), Handel (VDB) und Industrie (JSM) bei Professor Dietlein ein Gutachten in Auftrag gegeben, das eine solche Steuer als willkürlich und in der Sache unzulässig eingestuft hatte. Die landesweite Unsicherheit durch illegale Waffen lasse sich nicht durch kommunale Steuern auf legale Waffen beseitigen.