Die Europäische Union hat einen Vorschlag zur Umsetzung des Artikels 10 des UN-Feuerwaffenprotokolls vorgelegt. Deutsche Verbände gaben hierzu ihre Stellungnahmen ab.Das Forum Waffenrecht (FWR) führt in einer Meldung hierzu aus, daß die Furcht vor Horrorszenarien übertrieben sei. |
Richtig sei laut FWR, daß Ende Mai die EU-Kommission einen Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des oben genannten Artikels unterbreitet hat, der teilweise weitere Erschwernisse für den Export von Feuerwaffen und Munition in Drittländer beinhaltet.
Unzutreffend seien allerdings Äußerungen, nachdem vom Entwurf auch Co2-/Luftdruckwaffen betroffen sein sollen. Regelungen zur Kennzeichnung von Waffenteilen beinhaltet der Entwurf ebenfalls nicht.
Entgegen einiger Verlautbarungen habe der Bundesrat dem Entwurf auch nicht zugestimmt. Er sei bisher lediglich im Rahmen der bestehenden Unterrichtungspflicht in Kenntnis gesetzt worden.
Nachdem der Vorschlag der EU-Kommission für Jäger und Sportschützen hinsichtlich der vorübergehenden Ausfuhr (z.B. Jagdreise, Schießveranstaltung) keine zusätzlichen Erschwernisse vorsah, wurden in erster Linie die von den geplanten Neuregelungen Betroffenen (Industrie und Großhandel) durch den Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) umgehend informiert.
Der JSM hat sich auch unverzüglich an die national zuständigen Ministerien (BMI und BMWI) gewandt und sich gegen den von der EU unterbreiteten Vorschlag ausgesprochen.
Laut FWR besteht derzeit zwischen den beteiligten Verbänden und den zuständigen deutschen Ministerien Einvernehmen darüber, daß eine zusätzliche waffenrechtliche Ausfuhrgenehmigung neben der bereits vorgeschriebenen außenwirtschaftsrechtlichen Erlaubnis überflüssig und abzulehnen sei. Diese Position wird derzeit von den beteiligten Kreisen in Brüssel vertreten und auch innerhalb der europäischen Verbände diskutiert, da hier eben auch internationale „Spielregeln“ zu beachten seien.
In diesem Zusammenhang weist das FWR darauf hin, daß mit der Umsetzung der europäischen
Waffenrichtlinie 2008/51/EG in deutsches Recht durch die Novellierung des Waffengesetzes im Jahre 2008 bereits der gleiche Problemkreis – doppelte Ausfuhrgenehmigung – mit der Politik diskutiert und letztlich einvernehmlich – in Zusammenarbeit mit dem JSM – eine doppelte Ausfuhrgenehmigungsverpflichtung verhindert werden konnte.