Hermann Historica: Die besten Lose der 60. Auktion
Das Münchner Auktionshaus Hermann Historica hat seine 60. Auktion mit Schußwaffen aus fünf Jahrhunderten beendet.Einige Lose wurden am 11. und 12. Oktober 2010 zum Vielfachen des Ausrufpreises zugeschlagen. Eine nummergleiche Selbstladepistole Borchardt C 93 im Koffer wurde für 24.000 Euro zuzüglich Aufgeld (Ausruf: 15.000 Euro) verkauft, ein Parabellum-Karabiner 1902 mit 18.000 Euro (9.900). Eine Selbstladepistole 1911A1 von Singer erhielt bei 17.000 Euro (9.500) den Zuschlag, ein Gewehr 41 (M) bei 12.000 (9.900). Auch jenseits der "Top Ten" ergaben sich teilweise erhebliche Preissteigerungen. So wurde ein Lindner-Karabiner (Umbau Lorenz) mit 2.600 Euro statt der ausgerufenen 800 Euro zugeschlagen. |
8×56 R neu im PPU-Programm
Der serbische Munitionshersteller Prvi Partizan hat die Fertigung des Kalibers 8×56 R im Jahr 2010 wieder aufgenommen.
Die Patronen werden mit Vollmantel- oder Teilmantelgeschossen angeboten. Die Vollmantelgeschosse haben wie die historische Vorlage ein Geschoßgewicht von 13,5 g / 208 gr. Die Teilmantelgeschosse mit dem gleichen Gewicht sind für die Jagd gedacht. Der Hersteller gibt die Geschoßenergie E0 mit 3305 J bei einer Mündungsgeschwindigkeit v0 von 700 m an. PPU bietet auch die Komponenten der Patrone für Wiederlader an.
Die Patrone 8×56 R wurde in der Republik Österreich als M. 30 und in Ungarn als M. 31 als Ersatz für die Patrone 8×50 R eingeführt. Bei gleicher Gesamtlänge L6 hat die 8×56 R einen größeren Pulverraum. Sie wurde in aptierten Geradezugrepetierbüchsen M. 95, der ungarischen Repetierbüchse 35M sowie dem Steyr-Solothurn-Maschinengewehr 30 eingesetzt. Heute sind vor allem Repetierbüchsen M. 95 auf dem Markt. Alte Munition aus militärischen Beständen wird nicht mehr angeboten.
In Deutschland vertreibt
Leader Trading die PPU-Patronen.
Waffensteuer: Stuttgart zeigt Einsicht
Die Stadt Stuttgart wird keine Steuer auf legal besessene Schußwaffen erheben.Die Entscheidung beruht auf datenschutzrechlichen und finanziellen Erwägungen. Das Ordnungsamt darf nicht einfach sensible Daten an die Kämmerei der Stadt weitergeben. Außerdem stehen den erwarteten Einnahmen zu große Kosten gegenüber. Nicht alle registrierten Waffen können besteuert werden, da beispielsweise Jägern ein Freikontingent von zehn Waffen zugestanden werden müsse. |
Betrug beim Onlinehandel von Waffen
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Nutzer von Online-Auktionsplattformen müssen drauf gefaßt sein, auf Betrüger zu treffen. Das gilt auch für den Handel mit Schußwaffen.In einem aktuellen Fall hat ein bisher unbekannter Täter bei einer deutschen Online-Auktionsplattform wiederholt eine angeblich neuwertige Blaser R 93 Professional für 749 Euro angeboten. Über ein Dutzend Käufer gingen auf das vermeintliche Schnäppchen ein; die R 93 Professional kostete neu mehr als das 2,5-fache. |
Der Betrüger hat mit einem Trojaner die Zugangsdaten eines Plattform-Nutzers ausgespäht und dessen Zugang mißbraucht.
Der Schriftwechsel des Betrügers mit einem seiner Opfer liegt der RWM-Depesche vor. Der Betrüger gibt sich hierin leutselig und führt familiäre und finanzielle Zwänge als Grund für den Verkauf an. Er gibt sich mit einer gut leserlichen Kopie der Erwerbsegenehmigung zufrieden. Die angegeben Anschriften der angeblichen Ehepartner liegen mehrere hundert Kilometer auseinander.
Die Auktionsplattform weist darauf hin, daß die Nutzer selbst für die sichere Verwahrung ihrer Zugangsdaten verantwortlich sind.
Gutachten: Waffensteuer ist rechtswidrig
Professors Johannes Dietlein sieht in einem Gutachten eine städtische Waffensteuer als rechtswidrig und willkürlich an. Ein unrechtmäßiger Waffenmißbrauch wie in Winnenden ist kein Argument für eine städtische Haushaltsaufbesserung und versteckte Steuererhöhung.Die vom Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist dieser Auffassung nach rechtswidrig. Professor Johannes Dietlein ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. |
Frankonia: Neues Ordonnanzwaffen-Konzept
Das Würzburger Handelsunternehmen Frankonia hat seine Angebot für Ordonnanzschützen neu gestaltet. Seit der Herausgabe des Katalogs 2010/2011 findet sich das Ordonnanzwaffenangebot ausschließlich auf der Netzseite des Unternehmens. |
Waffenversand muß "eigenhändig" erfolgen
Wer Waffen versenden will, muß dafür Sorge tragen, daß diese nur in die Hände des berechtigten Empfängers gelangen. Er haftet in diesem Fall auch dafür, daß das beauftragte Unternehmen diesen Auftrag richtig ausführt. Sollte die Waffe auf dem Versandweg abhanden kommen, kann für den Versender ein rechtliches Problem mit seiner Zuverlässigkeit entstehen. |
Ordonnanzwaffen-Newsletter
Der italienische Ordonnanzwaffenhändler Euroarms aus dem Raum Brescia informiert seine Kunden über einen Newsletter über Neuzugänge.
Kunden in Italien können Waffen reservieren und bei ihrem örtlichen Händler bestellen. Interessenten aus Deutschland finden hier eine Händlerliste. Den Newsletter bestellen sie hier.