RWM 13: Wie ein Schwede in El Salvador auf den Markt kam
Dieser schwedische Karabiner ist irgendwie anders – mit seinem Kaliber von 7 mm×57 weicht er von der Norm ab. Lesen Sie, wie dieser kleine Schwede nach Südamerika kam und wie selten er hierzulande ist.
Von Gerhard Ortmeier M.A.
Dieser klassische Kavallerie-Karabiner ist kurz, handlich, führig und vollgeschäftet. Der Oberring bildet eine Kappe mit Korn und Kornschutzbacken. Der Kammerstengel ist gebogen und liegt eng am Schaft an. Beschriftet ist die Hülse mit dem Namen der Herstellerfirma, mit „ Carl Gustafs Stads Gewärfaktori“. Das deutet neben den Kontrollstempeln des schwedischen Abnahmepersonals eindeutig auf einen schwedischen Karabiner 94 hin. So weit so gut – aber die schwedische Ordonnanzpatrone paßt nicht.
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RWM 13: Revolver des Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayern
Faszinierend – Waffen und schnelle Autos ... Die Überschrift klingt arg reißerisch, oder? Es gibt aber eine Gemeinsamkeit – in Person von Prinz Ludwig Ferdinand von Bayern. Ihm gehörte der Revolver und auf die schnellsten Autos seiner Zeit hatte er ein wachsames Auge.
Von Dr. Elmar Heinz
Der in Madrid geborene Ludwig Ferdinand (1859-1949) war nicht nur Prinz von Bayern, sondern auch Infant von Spanien. Bayerischerseits war er Neffe von König Maximilian II. Josef und des Prinzregenten Luitpold, der nach dem Tod Ludwigs II. 1886 die Regierungsgeschäfte führte. Zugleich war er Schwager des spanischen Königs Alfons XII. (s. RWM 07).
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RWM 13: Der preußische Infanteriesäbel M 1818
46 Jahre lang verläßt sich der preußische Staat auf das Modell M 1818. Was später zum Symbol des obrigkeitstreuen Schutzmanns wurde, hat seine Wurzeln eigentlich in Frankreich.
Von Christian Wagner M.A.
Champagnersäbel, Neupreußischer Säbel 1808, Sabre briquet, M 1818 – alle Bezeichnungen meinen dieselbe Waffe. Die ursprüngliche Bezeichnung lautet eigentlich: „sabre d´infanterie Mle an XI (1803) dit briquet“. Wie der Name erkennen läßt, handelt es sich dabei um eine französische Waffe. Beutewaffen dürften bereits kurz nach Einführung des Modells in der Ersten Französischen Republik in den Arsenalen ihrer Gegner aufgetaucht sein.
RWM 13: Rauchen kann tödlich sein – das KGB-Zigarettenetui
Den Namen „Stetschkin“ verbindet man mit der vollautomatischen Pistole APS, wahrscheinlich eine der originellsten und erfolgreichsten Konstruktionen dieser Art. Wenig bekannt sind Stetschkins andere Entwicklungen. Zu den kuriosesten zählt das schießende Zigarettenetui für KGB-Agenten. Als TKB-506 bezeichnet war es bis in die letzte Zeit streng geheim. Mittlerweile ist das Etui „veraltet“ und genau deshalb erhalten die RWM-Leser die Möglichkeit, einen solchen Exot kennen zu lernen.
Von Dr. Ilya Shaydurow und Dmitrij Schirjaew
So ist es Brauch in Rußland: Es ist besonders freundlich, am Anfang eines Gespräches seinem Gesprächspartner eine Zigarette anzubieten. Wahrscheinlich ist so die Idee entstanden, eine lautlose, in Form eines Zigarettenetuis aufgemachte Geheimwaffe für die Bewaffnung von KGB-Agenten zu entwickeln. Das schießende Etui kann absolut überraschend eingesetzt werden, wenn weder das Opfer noch die Anwesenden irgendeine Gefahr erwarten oder eine Bedrohung vermuten. Das Etui ist also eine ideale Waffe für einen Mörder.
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RWM 13: So entstand Mausers Modell 1910
„Innovationsdruck“ nennt man es heute; Mausers alte Patente liefen ab, die Konkurrenz wuchs, ein neues Modell mußte her. Über das Modell 1909 führt der Weg zum Modell 1910. Streifen Sie mit uns durch das Mauser-Archiv.
Von Mauro Baudino und Gerben van Vlimmeren
Anfang des 20. Jahrhunderts befand sich die Waffenfabrik Mauser bereits unter Kontrolle der Ludwig Loewe & Cie beziehungsweise der durch dieses Unternehmen kontrollierten Deutsche Waffen-und Munitionsfabriken (DWM). Mauser hatte einen großen Teil seiner Selbständigkeit verloren. Paul Mauser war für den technischen Bereich verantwortlich geblieben, hatte aber kaum Einfluß auf die wirtschaftlichen Entscheidungen des Unternehmens, das er gegründet hatte. Die Geschäftstätigkeit von Mauser war in weiten Teilen von Regierungsaufträgen abhängig. Die kamen aber nicht so regelmäßig und häufig herein. Außerdem kamen die Mauser-Patente für Selbstladepistolen an ihre Verfallsgrenze. Das Unternehmen mußte deshalb neue Erzeugnisse präsentieren und vermarkten.
RWM 13: Das Richtschwert von der Sonnenburg in Tirol
„Man straffe ihn biss ann das Blut“ – um das Richtschwert ranken sich zahlreiche Mythen. So soll eine Berührung des Schwertes vor Krankheiten schützen und kommendes Unheil abwenden. Das Henkersschwert selbst ist nebenbei auch ein besonders hochwertiges schmiedetechnisches Erzeugnis. Eines dieser Werkzeuge ist das Richtschwert von der Sonnenburg in Tirol.
Von Florian Messner
Die Sonnenburg südlich von Innsbruck (Tirol) sicherte den Brennerweg, eine der wichtigsten mittelalterlichen Heeresstraßen über die Alpen. Der Name der Burg leitet sich vom Althochdeutschen „Suona“ – Gericht, Urteil – ab. Die Sonnenburg war nämlich auch Gerichtssitz, der die Hohe Gerichtsbarkeit (auch Blutgerichtsbarkeit genannt) ausübte. Dort konnte der Richter also Urteile mit Verstümmelungen oder dem Tod als letzter Konsequenz aussprechen. Die spärlichen Überreste der Sonnenburg wurden im Zuge des Baues der Brennerautobahn Anfang der 1960er-Jahre komplett entfernt.
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RWM 13: Ein rares Infanteriegewehr des Kurrheinischen Kreises
Sammlerstücke, die aus Kontingenten der Armeen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation stammen, sind wirklich rar. Für Sammler solcher Waffen ist das nachfolgend vorgestellte Stück Geschichte sicherlich von hohem Interesse.
Von Udo Lander
Originale Steinschloßgewehre von deutschen Kontingenten aus der Mitte des 18. Jahrhunderts zu finden, ist heute nach mehr als 250 Jahren nicht eben einfach, wenn auch nicht unmöglich. In vielen Sammlungen finden sich preußische oder österreichische Gewehre jener Zeit. Mit bayerischen, sächsischen, württembergischen oder gar badischen Waffen tut man sich dagegen sehr schwer, ganz zu schweigen von den Bewaffnungsraritäten der deutschen Kleinstaaten. Die meisten dieser frühen Stücke befinden sich heute in öffentlichen Sammlungen oder Museen, soweit solch rare Exemplare sich überhaupt erhalten haben. Fast in der Wiege vorbestimmt aber muß es einem Sammler sein, auf eine Waffe der Truppenkontingente zu stoßen, die einem der Reichskreise zuzuordnen sind und welche die Reichsterritorien im Kriegsfalle zur Armee des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (s. Schwerpunkt in RWM 08) zu stellen hatten.
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BKA: Bundeslagebild 2012 bestätigt Rückgang bei Waffenkriminalität
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat das Bundeslagebild 2012 veröffentlicht. Es soll Entscheidungsträgern in der Politik in gedrängter Form zeigen, welche Rolle Waffengebrauch in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) spielt. Legaler Waffenbesitz taucht hier so gut wie nicht auf.
Zentrale Aussage des Bundeslagebilds ist, daß Straftaten, bei denen Schußwaffen verwendet wurden, lediglich rund 0,2 % der in der PKS erfaßten Fälle ausmachen. Wörtlich: "Das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial ist daher als eher gering zu bewerten".
Im Gegensatz zu der hochgeputschten öffentlichen - und von den Medien geschürten - Angst sind die Fallzahlen weiterhin rückläufig. Der Anteil der legal besessenen Schußwaffen entspricht in etwa den niedrigen Zahlen des Jahres 2011, die Mißbrauchsquote bewegt sich im Promillebereich.
Das Bundeslagebild Waffenkriminalität ist als Pdf-Datei auf der Netzseite des Bundeskriminalamtes hinterlegt.
Waffenrecht Frankreich: Massive Erleichterungen für gesetzestreue Bürger
Seit dem 6. September 2013 ist in Frankreich eine große Zahl historischer Waffen aus der Zeit vor 1900 vollkommen frei zu erwerben.
Ordonnanzgewehre für jedermann. Waffen, die vor 1900 konstruiert wurden, sind – unabhängig vom Baujahr – seit diesem Tag in Frankreich frei. Bisher galt die Jahreszahl 1870 als Grenze. Auch Waffen, die nach 1900 konstruiert wurden, können freigegeben werden, wenn sie kulturhistorisch bedeutsam sind. ...
Auch in anderen Bereichen wurde das Waffengesetz erheblich zugunsten des gesetzestreuen Bürgers vereinfacht. Die Änderungen sind für die bundesdeutsche Waffenrechtsdebatte von großer Bedeutung. Es handelt sich schließlich nicht um die Wunschvorstellung einer einzelnen Kommissarin, sondern um geltendes Recht in einem Flächsenstaat der Europäischen Union.
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Die ausführliche Meldung zum neuen französischen Waffenrecht finden Sie im Kaleidoskop von RWM-Depesche 13 auf Seite 932. Bestellen Sie die Ausgabe im RWM-Kiosk. Klicken Sie rechts auf das Logo.
Waffenrecht Italien: Magazinkapazität beschränkt
Die Republik Italien begrenzt die Kapazität von Magazinen bei Langwaffen auf fünf, bei Kurzwaffen auf 15 Patronen. Seit dem 5. November 2013 dürfen Waffen mit abweichenden Magazinkapazitäten nicht mehr hergestellt, importiert oder verkauft werden.
Diese neue Regelung betrifft alle Waffen, einschließlich der Flinten (s. RWM 05, S. 358). Ausgenommen sind solche Waffen, die als Sportwaffen eingestuft sind und die für Disziplinen verwendet werden, die mehr als fünf beziehungsweise 15 Schuß im Magazin erfordern.
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